Umzug: Neue Adresse 1.1.2026
Unsere bestehenden Büroräumlichkeiten sind inzwischen zu klein. Wir freuen uns, dass wir neue, geeignete Büroräumlichkeiten in Marthalen gefunden haben
Weiter lesenWillkommen bei HT Hürlimann Treuhand AG
Unsere bestehenden Büroräumlichkeiten sind inzwischen zu klein. Wir freuen uns, dass wir neue, geeignete Büroräumlichkeiten in Marthalen gefunden haben
Weiter lesenWir freuen uns, Anita Gubler per 1. Oktober 2025 als Sachbearbeiterin Treuhand in einem 40% Pensum für uns (wieder) gewonnen zu haben.
Weiter lesenAb 1. Januar 2025 treten diverse Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft.
Weiter lesenSchon längst angekündigt und vorgesehen, ständig wieder verschoben und verzögert – soll es mit der steuerlichen Neubewertung der Liegenschaften im Kanton Zürich nun vorwärtsgehen. Möglich, dass diese bereits 2026 oder ab 2027 seine Gültigkeit haben.
Weiter lesenFinden Sie die neuste Ausgabe unserer Info-Broschüre No 28 10/2023 im Download-Bereich -> Info-Mailing
Weiter lesenPer 1. Januar 2024 erhöhen sich die MWST-Sätze wie folgt: Normalsatz 8.1% (bisher 7.7%) Reduzierter Satz 2.6% (bisher 2.5%) Sondersatz 3.8% (bisher 3.7%)
Weiter lesenWir freuen uns sehr, mit Frau Vroni Wäspe eine erfahrene und kompetente Buchhalterin für unser Treuhandbüro gewonnen zu haben. Vroni verfügt über 35 Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Finanzen, Buchhaltung und Personal- und Lohnadministration. Seit dem Jahr 1988 war Vroni in verschiedenen Funktionen beim Baugeschäft Landolt + Co AG in Kleinandelfingen tätig. Seit dem 1. April 2023 dürfen wir Vroni in einem 40% - 60% Pensum zu unserem Team zählen.
Weiter lesenEs freut uns, am Samstag 29. Oktober 2022 zum Tag der offenen Tür an der Stationsstrass 4/6 in Marthalen (ehemalige Post) einzuladen.
Weiter lesenFinden Sie die neuste Ausgabe unserer Info-Broschüre 03-2022 im Download-Bereich -> Info-Mailing
Weiter lesenUnselbständig Erwerbende im Kanton Zürich können für das Jahr 2021 wie schon für das Jahr 2020 ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten der Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildung) so geltend machen, wie sie ohne Massnahmen zur Bekämpfung der Covid 19-Pandemie angefallen wären.
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